AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Für Aussteller:innen der HealthEXPO

Stand: Juni 2026

 

Veranstalterin:

GoodDays GmbH Hauptstrasse 117 4450 Sissach Schweiz

 

(im Folgenden „Veranstalterin“)

für die

HealthEXPO 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und den Aussteller:innen der HealthEXPO.

 

Mit der Anmeldung erkennt die ausstellende Person bzw. Organisation diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

Abweichende Bedingungen der Aussteller:innen gelten nur, sofern sie von der Veranstalterin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Veranstaltung

Die HealthEXPO ist eine Gesundheits-, Präventions-, Fitness-, Ernährungs-, Mental-Health-, Longevity- und Innovationsmesse mit B2B- und B2C-Ausrichtung. Die Veranstaltung umfasst Ausstellungsflächen, Vortragsbereiche, Networking-Formate, Produktpräsentationen und weitere Begleitprogramme. 

Die Veranstalterin behält sich Änderungen hinsichtlich:

Veranstaltungsort 

Halleneinteilung 

Öffnungszeiten 

Rahmenprogramm 

Standplatzierung 

vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch über die von der Veranstalterin bereitgestellten Kanäle.

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Anmeldebestätigung bzw. Rechnungsstellung durch die Veranstalterin zustande.

Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

Die Veranstalterin kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Ausstellerprofil

Zugelassen sind insbesondere Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Dienstleistende aus den Bereichen:

  • Gesundheit 
  • Medizin 
  • Prävention 
  • Fitness 
  • Ernährung 
  • Mental Health 
  • Longevity 
  • Gesundheitsförderung 
  • Wellness 
  • Gesundheits-Technologien 
  • Naturheilkunde
  • Arbeit und Gesundheit
  • Beauty & Lifestyle 
  • Gesundheits-Tourismus
  • Forschung 
  • Bildung 
  • Versicherungen 
  • Gesundheitsdienstleistungen 

 

Produkte oder Dienstleistungen, die gegen geltendes Recht oder ethische Grundsätze verstossen, sind ausgeschlossen.

5. Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt ausschliesslich über die Shop-Online Buchung: 

 https://healthexpo.ch/aussteller/

 

Die Veranstalterin ist berechtigt, Standflächen aus wichtigen organisatorischen Gründen neu zuzuweisen.

Hieraus entstehen keine Schadenersatzansprüche.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 

Last Minute Standbuchungen: 

Für Last Minute Standbuchungen gilt, die Rechnung bis 10 Tage vor dem Eventtag zu bezahlen. 

 

Bei verspäteter Zahlung kann die Veranstalterin:

  • Mahngebühren erheben, 
  • Verzugszinsen berechnen, 
  • die Standfläche anderweitig vergeben. 

Die vollständige Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme.

7. Rücktritt und Stornierung durch Aussteller:innen

 

Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

Folgende Kosten werden erhoben:

Zeitpunkt der Stornierung

Stornokosten

bis 180 Tage vor Messebeginn

25 %

179 bis 90 Tage vor Messebeginn

50 %

89 bis 30 Tage vor Messebeginn

75 %

weniger als 30 Tage vor Messebeginn

100 %

 

 

8. Untervermietung und Standweitergabe

Eine vollständige oder teilweise Untervermietung sowie die Weitergabe der Standfläche an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.

Bei Verstoss kann die Zulassung widerrufen werden.

9. Aufbau und Abbau

Die Aufbau- und Abbauzeiten sind hier ersichtlich: https://healthexpo.ch/aussteller/

 

Die Aussteller:innen verpflichten sich:

  • die vorgegebenen Zeiten einzuhalten
  • Sicherheitsvorschriften zu beachten 
  • die Standfläche termingerecht zu räumen 
  • Nicht entfernte Materialien werden auf Kosten der Aussteller:innen entsorgt.
  • Abfälle sind von den Ausstellern restlos mitzunehmen

 

10. Standgestaltung

Die Standgestaltung hat professionell, sicher und messegerecht zu erfolgen.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • diskriminierende Inhalte
  • politische Extrempositionen
  • irreführende Gesundheitsversprechen 
  • rechtswidrige Werbung
  • übermässige Lärmemissionen

 

Die Veranstalterin kann Änderungen verlangen oder unzulässige Installationen entfernen lassen.

11. Gesundheits- und Werbeaussagen

Aussteller:innen sind selbst verantwortlich für die Rechtmässigkeit ihrer Aussagen über:

  • Produkte 
  • Behandlungen 
  • Therapien 
  • Nahrungsergänzungsmittel 
  • Medizinprodukte 
  • Gesundheitsdienstleistungen 

 

Alle gesetzlichen Vorgaben der Schweiz sind einzuhalten.

Die Veranstalterin übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

12. Werbung und Promotion

Werbemassnahmen sind nur innerhalb der gemieteten Standfläche zulässig.

Verteilungen ausserhalb des eigenen Standes bedürfen der Genehmigung.

Aggressive Verkaufspraktiken, Belästigungen oder das aktive Abfangen von Besucher:innen sind untersagt.

13. Versicherung

Jede ausstellende Organisation ist verpflichtet, ausreichenden Versicherungsschutz zu unterhalten, insbesondere für:

  • Betriebshaftpflicht 
  • Personen- und Sachschäden 
  • Diebstahl 
  • Transport 
  • Ausstellungsgegenstände 

14. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Veranstalterin haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

Eine Haftung für:

  • Diebstahl, 
  • Verlust, 
  • Beschädigung, 
  • Umsatzausfälle, 
  • entgangenen Gewinn, 
  • höhere Gewalt 

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Naturereignissen, Sicherheitsrisiken oder anderer nicht von der Veranstalterin zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

16. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.

Die Aussteller:innen erklären sich damit einverstanden, dass entsprechende Aufnahmen für:

  • Marketing, 
  • Medienarbeit
  • Social Media
  • Dokumentation
  • Berichterstattung 

zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.

17. Datenschutz

Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).

Daten werden ausschliesslich zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verwendet.

18. Hausordnung

Die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist integraler Bestandteil dieser AGB.

Anweisungen der Veranstalterin, der Hallenleitung sowie der Sicherheitsdienste sind jederzeit Folge zu leisten.

19. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Veranstalterin kann Aussteller:innen ohne Entschädigung ausschliessen, wenn diese:

  • gegen Gesetze verstossen, 
  • die Messeziele gefährden, 
  • den Messebetrieb erheblich stören, 
  • diese AGB verletzen. 

 

Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist Basel, Schweiz.

 

HealthEXPO Schweiz

Veranstalter: Prof. Dr. Lukas Zahner und Alexander Huser

GoodDays GmbH

[email protected]