AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Für Aussteller:innen der HealthEXPO
Stand: Juni 2026
Veranstalterin:
GoodDays GmbH Hauptstrasse 117 4450 Sissach Schweiz
(im Folgenden „Veranstalterin“)
für die
HealthEXPO
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und den Aussteller:innen der HealthEXPO.
Mit der Anmeldung erkennt die ausstellende Person bzw. Organisation diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
Abweichende Bedingungen der Aussteller:innen gelten nur, sofern sie von der Veranstalterin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Veranstaltung
Die HealthEXPO ist eine Gesundheits-, Präventions-, Fitness-, Ernährungs-, Mental-Health-, Longevity- und Innovationsmesse mit B2B- und B2C-Ausrichtung. Die Veranstaltung umfasst Ausstellungsflächen, Vortragsbereiche, Networking-Formate, Produktpräsentationen und weitere Begleitprogramme.
Die Veranstalterin behält sich Änderungen hinsichtlich:
Veranstaltungsort
Halleneinteilung
Öffnungszeiten
Rahmenprogramm
Standplatzierung
vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch über die von der Veranstalterin bereitgestellten Kanäle.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Anmeldebestätigung bzw. Rechnungsstellung durch die Veranstalterin zustande.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
Die Veranstalterin kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4. Ausstellerprofil
Zugelassen sind insbesondere Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Dienstleistende aus den Bereichen:
- Gesundheit
- Medizin
- Prävention
- Fitness
- Ernährung
- Mental Health
- Longevity
- Gesundheitsförderung
- Wellness
- Gesundheits-Technologien
- Naturheilkunde
- Arbeit und Gesundheit
- Beauty & Lifestyle
- Gesundheits-Tourismus
- Forschung
- Bildung
- Versicherungen
- Gesundheitsdienstleistungen
Produkte oder Dienstleistungen, die gegen geltendes Recht oder ethische Grundsätze verstossen, sind ausgeschlossen.
5. Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt ausschliesslich über die Shop-Online Buchung:
https://healthexpo.ch/aussteller/
Die Veranstalterin ist berechtigt, Standflächen aus wichtigen organisatorischen Gründen neu zuzuweisen.
Hieraus entstehen keine Schadenersatzansprüche.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Last Minute Standbuchungen:
Für Last Minute Standbuchungen gilt, die Rechnung bis 10 Tage vor dem Eventtag zu bezahlen.
Bei verspäteter Zahlung kann die Veranstalterin:
- Mahngebühren erheben,
- Verzugszinsen berechnen,
- die Standfläche anderweitig vergeben.
Die vollständige Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme.
7. Rücktritt und Stornierung durch Aussteller:innen
Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
Folgende Kosten werden erhoben:
Zeitpunkt der Stornierung | Stornokosten |
bis 180 Tage vor Messebeginn | 25 % |
179 bis 90 Tage vor Messebeginn | 50 % |
89 bis 30 Tage vor Messebeginn | 75 % |
weniger als 30 Tage vor Messebeginn | 100 % |
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8. Untervermietung und Standweitergabe
Eine vollständige oder teilweise Untervermietung sowie die Weitergabe der Standfläche an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.
Bei Verstoss kann die Zulassung widerrufen werden.
9. Aufbau und Abbau
Die Aufbau- und Abbauzeiten sind hier ersichtlich: https://healthexpo.ch/aussteller/
Die Aussteller:innen verpflichten sich:
- die vorgegebenen Zeiten einzuhalten
- Sicherheitsvorschriften zu beachten
- die Standfläche termingerecht zu räumen
- Nicht entfernte Materialien werden auf Kosten der Aussteller:innen entsorgt.
- Abfälle sind von den Ausstellern restlos mitzunehmen
10. Standgestaltung
Die Standgestaltung hat professionell, sicher und messegerecht zu erfolgen.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- diskriminierende Inhalte
- politische Extrempositionen
- irreführende Gesundheitsversprechen
- rechtswidrige Werbung
- übermässige Lärmemissionen
Die Veranstalterin kann Änderungen verlangen oder unzulässige Installationen entfernen lassen.
11. Gesundheits- und Werbeaussagen
Aussteller:innen sind selbst verantwortlich für die Rechtmässigkeit ihrer Aussagen über:
- Produkte
- Behandlungen
- Therapien
- Nahrungsergänzungsmittel
- Medizinprodukte
- Gesundheitsdienstleistungen
Alle gesetzlichen Vorgaben der Schweiz sind einzuhalten.
Die Veranstalterin übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
12. Werbung und Promotion
Werbemassnahmen sind nur innerhalb der gemieteten Standfläche zulässig.
Verteilungen ausserhalb des eigenen Standes bedürfen der Genehmigung.
Aggressive Verkaufspraktiken, Belästigungen oder das aktive Abfangen von Besucher:innen sind untersagt.
13. Versicherung
Jede ausstellende Organisation ist verpflichtet, ausreichenden Versicherungsschutz zu unterhalten, insbesondere für:
- Betriebshaftpflicht
- Personen- und Sachschäden
- Diebstahl
- Transport
- Ausstellungsgegenstände
14. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Veranstalterin haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für:
- Diebstahl,
- Verlust,
- Beschädigung,
- Umsatzausfälle,
- entgangenen Gewinn,
- höhere Gewalt
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Naturereignissen, Sicherheitsrisiken oder anderer nicht von der Veranstalterin zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
16. Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Die Aussteller:innen erklären sich damit einverstanden, dass entsprechende Aufnahmen für:
- Marketing,
- Medienarbeit
- Social Media
- Dokumentation
- Berichterstattung
zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
17. Datenschutz
Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).
Daten werden ausschliesslich zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verwendet.
18. Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist integraler Bestandteil dieser AGB.
Anweisungen der Veranstalterin, der Hallenleitung sowie der Sicherheitsdienste sind jederzeit Folge zu leisten.
19. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Veranstalterin kann Aussteller:innen ohne Entschädigung ausschliessen, wenn diese:
- gegen Gesetze verstossen,
- die Messeziele gefährden,
- den Messebetrieb erheblich stören,
- diese AGB verletzen.
Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Basel, Schweiz.
Veranstalter: Prof. Dr. Lukas Zahner und Alexander Huser
GoodDays GmbH