AGB

MESSESTAND 

   

Der Aussteller ist für die Buchung eines Messestandes selbst verantwortlich. 

Diese Kosten sind vom Aussteller selbst zu tragen. 

Die HealthEXPO akzeptiert ausschließlich professionelle Messestände. 



Die Maximalhöhe von 2.90m darf nur nach Absprache mit dem HealthEXPO Management überschritten werden.

Messestandplatz in Ihrem Sektor Messestandbau (Exklusiv).

Der Aussteller ist für den Standbau selbst verantwortlich. Diese Kosten sind vom Aussteller selbst zu tragen. 





M

A

R

KETINGPAKETE






Im Shop stehen 2 Unterschiedliche Pakete zur Verfügung. EIN PAKET MUSS AUSGEWÄHLT WERDEN. Sollte keines gewählt werden, wird dieses fristgerecht durch den Veranstalter kommuniziert und dazugebucht.



HEALTH EXPO PARKBUCHT NEBEN DER HALLE



Für Aussteller haben wir separate Parkmöglichkeiten bereitgestellt. Melden Sie unbedingt bei Ihrer Anmeldung an, wie viele Fahrzeuge

Sie abstellen werden. Eine Parkkarte wird nur zum Parkieren in den Parkbuchten benötigt. Das Ein - und Ausladen vor der

Halle ist auch ohne Parkkarte möglich.







STAPLER & STAPLERFAHRER


Gerne bieten wir Ihnen diese Dienstleistung an. ACHTUNG: Es handelt sich hier nur um das Auf- und Abladen. Der Palettenrolli muss selber mitgebracht werden, um die Ware in

die Halle bzw. zum Stand zu transportieren. Der Stapler inkl. Staplerfahrer verrechnen wir mit 159 CHF / h.


Die Verrechnung des Staplerbedarfs erfolgt 1 Woche nach der HealthEXPO. Die Rechnung ist ab dann innert 10 Tagen zahlbar.



TERMINKALENDER


Aufbau: Freitag, 24. Mai 2024

10.00 – 19.00 Uhr


HealthEXPO: Samstag, 25. Mai 2024, 10.00-20.00 Uhr


Abbau: Samstag, 25. Mai 2024, 20.00-24.00 Uhr 




ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Diese Anmeldung ist für den Aussteller verbindlich.

• Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist die Standfläche gebucht. Die Rechnung wird 10 Tage nach der Anmeldung versendet

und ist ab dann innert 30 Tagen zahlbar.

• Verzichtet ein Aussteller nach der Vertragsunterzeichnung, aus welchen Gründen auch immer, auf seine Teilnahme, so hat

der Zurücktretende 50% der Standfläche zu bezahlen. Ab 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 100 % fällig.

• Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass sein Stand fristgerecht auf- und abgebaut wird.

• Einrichtungen und Darbietungen aller Art, welche Standnachbarn oder Besucher offensichtlich stören, sind nicht gestattet.

• Werbung und Akquisition sind ausschliesslich innerhalb der eigenen Standgrenze erlaubt.

• Die HealthEXPO wird ausserhalb der Öffnungszeiten von der Security bewacht. Ausgeschlossen sind die Auf- und Abbautage.

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter, Standeinrichtungen oder sonstige auf die Veranstaltung gebrachte Gegenstände und schliesst jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Versicherung ist Sache des Ausstellers.

• Vor Eröffnung der HealthEXPO wird die St. Jakobshalle vom Veranstalter gereinigt. Für die Reinigung während der HealthEXPO ist der Aussteller selber verantwortlich.

• Für die Abfallentsorgung ist jeder Aussteller selber verantwortlich. Kostenpflichtige Abfall-Container sind 10 Tage vor der HealthEXPO zu bestellen.

• Die gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Immaterialgüterrechten, insbesondere Patent-, Marken- und Designrechte sind zu respektieren. Wer Rechte verletzt, kann zivil- sowie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

• Wer in Hallen oder Räumlichkeiten Musik ab Tonbildträgern abspielt, ist verpflichtet, bei der SUISA eine Bewilligung einzuholen.

• Die HealthEXPO ist berechtigt, für Werbezwecke Bilder von sämtlichen Aussteller-Ständen zu verwenden.

• Standpersonal wird ausschliesslich mit HealthEXPO Ausweis zugelassen. Jeder Aussteller erhält je nach Standgrösse ein Kontingent an Ausstellerausweisen. Zusätzliche Ausweise können bis zum 10. Mai 2024 bei [email protected] nachbestellt werden. 

• Die HealthEXPO schliesst jegliche Haftung und Regressansprüche bei Beschädigung, Verlust oder Beschlagnahmung aus auch während Zu- und Abtransport.

• Der Gerichtsstand ist Sissach BL.

• Die Gastronomie ist ausschliesslich der St. Jakobshalle vorbehalten.

• Die Auswahl eines Marketingpaketes ist für Aussteller obligatorisch. Für den Ausstellervertrag gilt als Marketingpaket das

Marketingpaket Basic zu einem Preis von CHF 250.- als vereinbart, wenn der Aussteller nicht hiermit schriftlich ein anderes Marketingpaket auswählt.

• Materialanlieferungen: Bitte beachten Sie, dass weder die HealthEXPO noch die St. Jakobshalle Warenlieferungen entgegennehmen. Wenn Sie solche erwarten, müssen Sie vor Ort sein. Geben Sie Ihre Handy-Nummer dem Chauffeur bekannt.

Er kann sich beim Check-Point (bei den Parkbuchten) melden und Sie können dort das Material von ihm entgegennehmen.

• Parkplatz: Einlass in die Parkbucht wird nur jenen gewährt, welche die Parkkarte dem Kontrollpersonal unaufgefordert vorweisen können. Diese muss anschliessend auf dem Armaturenbrett hinter der Frontscheibe gut sichtbar hinterlegt werden.

Bei Fahrzeugen, bei welchen die Parkkarte nicht hinterlegt ist, werden die Halter gebüsst.

• Mehrweggeschirr: Abgabe von kleinen Mustern in Einwegeinheiten sind erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass die abgegebenen Einheiten (Becher) ein maximale Fassung von 6cl haben.

• Fahrzeuge in der Halle: Der Treibstofftank muss leer oder dann vollumfänglich gefüllt und die Batterie muss abgehängt sein“. Ferner muss der Zugriff zum Fahrzeugschlüssel jederzeit gewährleistet sein, damit man das Fahrzeug - im gegebenen Falle - noch aus der

Halle schieben kann.



SICHERHEIT

SVORKEHRUN

GEN




Die HealthEXPO Basel trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor unberechtigten Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen Dritter kann jedoch nicht gewährleistet werden. Die HealthEXPO Basel kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.



SICHERUNG

DER DATEN




Die Kunden sind für die Sicherung ihrer Daten allein verantwortlich.

INHALT DER INFORMATION

Die Kunden sind für den Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form, Sprache, usw.) verantwortlich, welche sie von der

HealthEXPO übermitteln oder bearbeiten lassen oder die sie allenfalls Dritten zugänglich machen. Dafür und für Informationen, welche die Kunden erhalten oder welche Dritte über das Internet verbreiten oder zugänglich machen, ist die HealthEXPO Basel

nicht verantwortlich.



RECHTS- UND VER

TRAGSKONFORME

BENUTZUNG





Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Benutzung ihrer Internet Services verantwortlich. Sie dürfen die Internet Services weder zur Beunruhigung oder persönlichen Belästigung von Dritten noch zur Behinderung der ordnungsgemässen Benutzung eines anderen Internetanschlusses oder für einen anderen rechts- oder vertragswidrigen Zweck missbrauchen. 


Der Versand von Massenwerbung über einen Internetservice durch die Kunden ist grundsätzlich verboten bzw. nur erlaubt, wenn nachweislich eine Kundenbeziehung zwischen den Kunden und ihren Mailempfängern besteht oder wenn die Sammlung der

verwendeten Erreichbarkeitsdaten (z. B. E-Mail-Adressen) im sogenannten «Double-Opt-in-Verfahren» erfolgt ist. Das heisst, der Eintrag der Mailempfänger in die Mailinglisten des der Massenwerbung versendenden Kunden muss von den Mailempfängern

auf Rückfrage des Kunden hin nochmals ausdrücklich bestätigt worden sein muss.


VERFÜGBARKEIT DES NE

TZES




Die HealthExpo Basel bietet eine hohe Verfügbarkeit ihres Netzes, kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihres Netzes übernehmen. 


Die HealthExpo Basel behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrem

Netz auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Zusätzlich behält sich die HealthEXPO  vor, zur Bekämpfung von Spam und schadhaften Codes (z. B. Viren, Würmer, Trojaner, usw.) bestimmte Internet Services vorübergehend zu sperren.

Für Sprach- oder Datenverkehr auf Netzen oder Anschlüssen von anderen Internetanbietern können keine Zusicherungen oder Garantien bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support abgegeben werden.


HÖHERE GEWALT



Die HealthExpo Basel haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise

beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen,

Stromausfall, Computerviren, Würmer, Trojaner, usw.

Mit der Anmeldung zur HealthEXPO 2024 werden diese Bedingungen automatisch akzeptiert.